Das Ambulant Betreute Wohnen durch HOI! e.V. richtet sich an volljährige Frauen und Männer mit einer drohenden oder bereits vorhandenen wesentlichen Behinderung im Sinne des § 53 SGB XII. Falls die hilfesuchende Person selbst die Zahlungen nicht leisten kann, trägt der Bezirk Schwaben die Kosten für die notwendige Eingliederungshilfe. Erklärungen in leichter Sprache finden Sie unter https://www.bezirk-schwaben.de/media/1550/2016_imagebroschuere_leichte_sprache_internet.pdf.
Wenn angenommen werden kann, dass die ambulante Unterstützung eine schrittweise Verselbständigung oder den Erhalt der vorhandenen Fähigkeiten bewirken kann, werden die Hilfen zur Teilhabe finanziell gefördert.
Ihre Ziele und Wünsche sowie die Art und der Umfang unserer Unterstützung werden individuell mit Ihnen und dem Kostenträger festgelegt.
Welche formellen Voraussetzungen müssen für eine Zahlung durch den zuständigen Kostenträger erfüllt werden?